Skip to content

Rechtsanwältin
in Dortmund

Rebekka Schütte

Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage?

Als Rechtsanwältin in Dortmund
stehe ich ab der ersten Minute an Ihrer Seite.

Rebekka Schütte
Rechtsanwältin

Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage?

Als Rechtsanwältin in Dortmund
stehe ich ab der ersten Minute an Ihrer Seite.

Jetzt anrufen
Jetzt anrufen

Herzlich Willkommen!

Konsequenter Schutz Ihrer Rechte

Strafverteidigung in Dortmund

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und freue mich darauf, Ihnen in Ihrer rechtlichen Angelegenheit beizustehen.

Vertrauen, Diskretion und konsequente Verteidigung

Ein Strafverfahren ist eine enorme psychische Belastung. In dieser Situation benötigen Sie jemanden, der nicht nur das Gesetz kennt, sondern entschlossen an Ihrer Seite steht.

Ich begegne jedem Mandat absolut vorurteilsfrei und mit dem klaren Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Was wir besprechen, bleibt unter uns.

Kostenloser telefonischer Erstkontakt

Ihr Kontakt zu mir: Melden Sie sich!

Ich bin immer telefonisch erreichbar, Terminvereinbarung in der Kanzlei nach Absprache.

Rebekka Schütte

0163 7 1990 44

info@rechtsanwaltskanzlei-schuette.de

Korte Geitke 2
44227 Dortmund
(Nähe TU Dortmund )

Nutzen Sie mein Kontaktformular

Die Abrechnung in meiner Kanzlei erfolgt transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder per individueller Honorarvereinbarung.

Über alle anfallenden Gebühren für Erstberatung, Akteneinsicht und Verteidigung kläre ich Sie vorab im persönlichen Gespräch umfassend auf.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein Strafverfahren bringt viele Unsicherheiten und Fragen mit sich.

Um Ihnen eine erste Orientierung zu bieten, habe ich die wichtigsten Fragen, die mir Mandanten in der täglichen Kanzleipraxis stellen, kurz und verständlich für Sie zusammengefasst.

Der telefonische Erstkontakt ist für Sie vollständig kostenfrei. Sie schildern mir Ihren Fall, und ich gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen möchten.

Nach Ihrer Beauftragung zeige ich die Verteidigung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft an und beantrage Akteneinsicht. Diese können Sie selbst nicht beantragen, sondern nur über einen Rechtsanwalt erhalten.

Sie müssen dann keine Angaben mehr bei der Polizei machen und auch nicht zum Vorladungstermin erscheinen. Die gesamte Korrespondenz läuft über mich. Nach erfolgter Akteneinsicht besprechen wir gemeinsam die weitere Verteidigungsstrategie.

Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall. Transparenz ist mir dabei besonders wichtig – es gibt keine versteckten Gebühren.

In einfach gelagerten Fällen rechne ich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei komplexeren Verfahren vereinbare ich Pauschalhonorare, die den jeweiligen Verfahrensabschnitt vollständig abdecken. So behalten Sie jederzeit die volle Kostenkontrolle.

Ich bin jederzeit für Sie erreichbar – auch am Wochenende und an Feiertagen. Gerade nach einer Durchsuchung oder beim Erhalt einer Vorladung besteht häufig ein dringender Beratungsbedarf. In solchen Situationen stehe ich Ihnen kurzfristig und zuverlässig zur Verfügung.

In diesem Stadium ist schnelles Handeln entscheidend. Ich fordere umgehend die Ermittlungsakte an und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.

Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, prüfen mögliche entlastende Beweise (z.B. das Laden weiterer Zeugen) und bereiten uns sorgfältig auf die Hauptverhandlung vor – mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.