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Strafverteidigung

Das allgemeine Strafrecht – Ein Überblick

Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftaten, die nicht dem Besonderen Strafrecht wie dem Wirtschafts-, Betäubungsmittel- oder Jugendstrafrecht zugeordnet sind. Hierzu zählen unter anderem folgende Delikte:

Vermögensdelikte

  • Diebstahl (§§ 242, 243 StGB)
  • Raub (§§ 249, 250 StGB)
  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit

  • Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
  • Gefährliche Körperverletzung (§§ 224, 226 StGB)
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)

Straftaten gegen die persönliche Freiheit

  • Freiheitsberaubung (§ 239a StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)

Weitere Delikte

  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können viele weitere Straftaten dem allgemeinen Strafrecht zugeordnet werden. Die Strafbarkeit und das Strafmaß richten sich nach den jeweiligen Tatbeständen im Strafgesetzbuch (StGB).

Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

Eine Ordnungswidrigkeit und ein Strafverfahren im Straßenverkehr können sehr eng miteinander verbunden sein und sogar ineinandergreifen. Anders als bei Straftaten handelt es sich bei Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich um Rechtsverstöße ohne kriminellen Charakter. Ordnungswidrigkeiten sind daher zwar „strafrechtsähnlich“ gehören aber nicht zum Kernbereich des Strafrechts.

Keinesfalls sollte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren im Straßenverkehr aber abgetan werden, da auch hier Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden können. Ebenso kann auch der Verlust der Fahrerlaubnis die Folge einer Ordnungswidrigkeit sein. Wenn man sich vor Augen führt, dass der Verlust der Fahrerlaubnis bei beruflichen Vielfahrern existenzgefährdend sein kann, können die Folgen einer Ordnungswidrigkeit durchaus an die Härten einer Verurteilung bei Straftaten heranreichen.

Typische Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind unter anderem:

  • Überschreiten der Geschwindigkeit
  • Falsches Parken
  • Handynutzung am Steuer
  • Überfahren einer roten Ampel

Das Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit Straftaten im Straßenverkehr befasst. Es umfasst schwerwiegendere Zuwiderhandlungen, die über einfache Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken hinausgehen. Zu den wichtigsten Delikten im Verkehrsstrafrecht gehören:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Vollrausch (§ 323a StGB)
  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten, bei denen der Fahrer durch einen Bußgeldbescheid sanktioniert wird, führen Verkehrsstraftaten zu einem Strafverfahren vor Gericht. Insgesamt ist die Begehung einer Verkehrsstraftat kein Kavaliersdelikt und kann empfindliche Strafen wie Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Ein Anwalt kann dabei helfen, die rechtlichen Konsequenzen zu minimieren und ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Das Kapitalstrafrecht – Eine besondere Herausforderung

Das Kapitalstrafrecht umfasst die schwersten Straftaten wie Mord und Totschlag. Die Verteidigung in solchen Fällen stellt Strafverteidiger vor immense Herausforderungen. Hier sind einige Gründe dafür:

Schwere der Sanktionen

Bei Kapitalverbrechen drohen in der Regel erhebliche Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslanger Haft. Die möglichen Konsequenzen für die Angeklagten wiegen außerordentlich schwer. Dies erfordert eine äußerst sorgfältige und kompetente Verteidigung.

Komplexität der Fälle

Kapitalstrafsachen sind oft von großer Komplexität geprägt. Eine gründliche Auseinandersetzung mit rechtsmedizinischen, psychiatrischen und psychologischen Aspekten ist unerlässlich. Die Ermittlung und Bewertung aller Fakten und Beweismittel ist entscheidend.

Erfordernis tiefgreifender Fachkenntnisse

Die Verteidigung vor dem Schwurgericht erfordert ein tiefgreifendes Verständnis des materiellen Strafrechts sowie des Strafprozessrechts. Nur mit fundierten Rechtskenntnissen lässt sich eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln.

Psychische Belastung

Nicht nur für die Angeklagten, sondern auch für die Verteidiger sind Kapitalstrafsachen eine enorme psychische Belastung. Die Auseinandersetzung mit schwersten Straftaten und das Bewusstsein über die möglichen Konsequenzen erfordern Stärke und Professionalität.

Das Jugendstrafrecht in Deutschland unterscheidet sich grundlegend vom allgemeinen Strafrecht für Erwachsene. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht andere Sanktionen vor, da der Fokus auf Erziehung und Resozialisierung der jugendlichen Straftäter liegt. Die Strafrahmen des Strafgesetzbuches gelten im Jugendstrafrecht nicht.

Sanktionen im Jugendstrafrecht

Die Sanktionen im Jugendstrafrecht lassen sich in drei Kategorien einteilen:

  1. Erziehungsmaßregeln: Dienen der Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung des Jugendlichen. Beispiele sind Weisungen, Erziehungshilfen, Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder Täter-Opfer-Ausgleich.
  2. Zuchtmittel: Repressive Maßnahmen wie Verwarnungen, Geldbußen oder gemeinnützige Arbeit, die eine abschreckende Wirkung haben sollen.
  3. Jugendstrafe (Freiheitsentzug): Die härteste Sanktion, die nur als letztes Mittel bei schweren Straftaten oder schädlichen Neigungen des Jugendlichen verhängt wird. Die Dauer beträgt zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

In der Gerichtsverhandlung wird sorgfältig abgewogen, welche Maßnahme am besten geeignet ist, um erzieherisch auf den Jugendlichen einzuwirken. Die Jugendgerichtshilfe unterbreitet einen Vorschlag.

Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts

Das Jugendstrafrecht findet Anwendung bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Gemäß § 105 JGG kann es auch auf Heranwachsende bis 21 Jahre angewandt werden, wenn ihr Entwicklungsstand dem eines Jugendlichen entspricht oder die Tat auf Unreife schließen lässt. Die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende kann für den Angeklagten von großer Bedeutung sein, da bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts oft höhere Strafen drohen.

Herausforderungen in Sexualstrafverfahren

Sexualstrafverfahren sind mit besonderen Herausforderungen verbunden und erfordern einen sensiblen Umgang. Folgende Aspekte prägen diese Verfahren häufig:

Psychologischer Druck

Für alle Beteiligten, insbesondere die Beschuldigten und Opfer, ist ein Sexualstrafverfahren mit enormem psychologischem Druck verbunden. Die Thematik und die möglichen Konsequenzen belasten die Psyche stark.

Vorverurteilung und Stigmatisierung

Aufgrund der Natur der Straftaten besteht die Gefahr einer vorschnellen Vorverurteilung und lebenslangen Stigmatisierung der Beschuldigten, noch bevor ein Urteil gesprochen wurde. Dies kann zu erheblichen sozialen Folgen führen.

Aussage-Gegen-Aussage Konstellationen

Im Bereich des Sexualstrafrechts treten häufig Situationen auf, in denen lediglich die Aussage des Opfers gegen die des Beschuldigten steht. Diese Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen erschweren die Urteilsfindung erheblich.

Fehlerquote bei Urteilen

Studien zeigen, dass in kaum einem anderen Bereich so viele Fehlurteile gefällt werden wie im Sexualstrafrecht. Die Komplexität der Fälle und die oft schwierige Beweislage erhöhen das Risiko falscher Entscheidungen.

Frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers

Aufgrund dieser Herausforderungen ist es für Beschuldigte in Sexualstrafverfahren von größter Bedeutung, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten. Dieser kann die Rechte des Mandanten bestmöglich wahren und für eine faire Verhandlung sorgen.

Medizinstrafrecht: Zwischen Heilauftrag und rechtlichen Konsequenzen

Viele Ärztinnen und Ärzte haben sich dem Beruf verschrieben, weil sie Menschen unterstützen und heilen möchten. Umso belastender ist es für sie, wenn ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird. Neben der Sorge um den möglichen Verlust ihrer Zulassung oder Approbation plagt sie oft auch der anhaltende Zweifel an der Richtigkeit ihres eigenen Handelns.Das Medizinstrafrecht regelt die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten und Konsequenzen für Angehörige der Heilberufe. Es befasst sich mit Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Heilkunde stehen.

Körperverletzung und Aufklärungspflichten

Eine zentrale Fragestellung ist, wann ärztliche Behandlungen als Körperverletzung zu werten sind. Grundsätzlich sind Eingriffe in die körperliche Integrität ohne Einwilligung des Patienten strafbar. Ärzte haben daher eine umfassende Aufklärungspflicht über Diagnose, Therapiemöglichkeiten, Risiken und Nebenwirkungen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann als Körperverletzung geahndet werden.

Behandlungsfehler und Dokumentation

Grobe Behandlungsfehler, die zu einer Gesundheitsschädigung oder sogar zum Tod führen, können als fahrlässige Körperverletzung oder Tötung gewertet werden. Eine sorgfältige Dokumentation ist daher unerlässlich, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden. Fehlerhafte Aufzeichnungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Weitere Straftatbestände

Das medizinische Berufsstrafrecht befasst sich auch mit Angelegenheiten, die über das Arzt-Patienten-Verhältnis hinausgehen. Dazu zählen: Betrug bei der Abrechnung, unzulässige irreführende Werbung gemäß dem Heilmittelwerbegesetz, Straftaten im Zusammenhang mit Arzneimitteln sowie Verstöße gegen das Medizinproduktegesetz.

Sensible Themen: Abtreibung und Sterbehilfe

Besonders sensible Themen sind Abtreibung und Sterbehilfe. Die rechtlichen Regelungen hierzu sind äußerst komplex und differenziert.Das Medizinstrafrecht dient dem Schutz der Patienten und soll eine verantwortungsvolle Ausübung der Heilkunde unter Wahrung der Menschenwürde sicherstellen. Gleichzeitig müssen die Rechte und Handlungsspielräume der Mediziner gewahrt bleiben. Es ist ein sensibler Ausgleich zwischen verschiedenen Rechtsgütern erforderlich – eine große Herausforderung für alle Beteiligten.

Betäubungsmittelstrafrecht: Strafbarkeit und Strafrahmen

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln befasst. Die wesentlichen Regelungen finden sich im Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Strafbare Handlungen

Gemäß § 29 BtMG sind ohne behördliche Erlaubnis der Erwerb, Besitz, Anbau, Herstellung und Handel mit Betäubungsmitteln strafbar. Dazu zählen neben illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Kokain auch verschiedene Medikamente und Zubereitungen, die in den Anlagen des BtMG aufgeführt sind.

Strafrahmen und Mengenbestimmung

Die Höhe der Strafe hängt von der Menge und dem Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel ab. Bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden (§ 31a BtMG). Bei nicht geringen Mengen droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 29 Abs. 1 BtMG). Wird gewerbsmäßig oder bandenmäßig gehandelt, Minderjährigen überlassen oder leichtfertig der Tod einer Person verursacht, erhöht sich die Mindeststrafe auf 1-2 Jahre. Die höchste Strafandrohung mit mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe gilt, wenn Minderjährige zum Handel bestimmt oder mit Waffen und nicht geringen Mengen gehandelt wird (§ 30a BtMG).

Regionale Unterschiede

Die Auslegung, was als „geringe Menge“ zum Eigenverbrauch gilt, unterscheidet sich regional stark. Im Süden Deutschlands wird dies restriktiver gehandhabt als im Norden oder Westen.

Das Betäubungsmittelstrafrecht zielt auf die Bekämpfung der Drogenkriminalität sowohl auf Händler- als auch Konsumentenseite ab. Aufgrund der hohen Strafandrohungen ist frühzeitige anwaltliche Vertretung ratsam.

Teillegalisierung von Cannabis zum 01.04.2024: 

Seit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland am 1. April 2024 gelten folgende Regeln:

Besitz und Anbau

  • Für Personen ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt.
  • Zuhause darf man bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen und bis zu drei weibliche blühende Pflanzen anbauen.

Abgabe und Verkauf

  • Es gibt eine streng geregelte Abgabe von Cannabis über bestimmte Clubs, sogenannte „Cannabis-Clubs“.
  • In den nächsten Schritten sollen regionale „Modellvorhaben“ starten, in denen kommerzielle Lieferketten getestet und wissenschaftlich untersucht werden.

Straßenverkehr

  • Der Grenzwert für Cannabis am Steuer liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
  • Bei erstmaliger Überschreitung drohen 500 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist komplett verboten und wird mit 1000 Euro Bußgeld und Fahrverbot geahndet.

Jugend- und Gesundheitsschutz

  • Aufklärung, Prävention und Behandlungsangebote sollen ausgebaut werden.
  • Daten zu gesellschaftlichen Auswirkungen werden erhoben und Regelungen ggf. angepasst, insbesondere zum Jugendschutz.

In Bayern wurden zusätzliche Einschränkungen erlassen, wie z.B. Rauchverbote für Cannabis in Gaststätten, Biergärten und auf Volksfesten.

Medienstrafrecht: Rechtliche Fallstricke für Journalist:innen und Creator:innen

Als Journalist:in oder Content Creator:in bewegen Sie sich in einem rechtlichen Minenfeld. Zwar ist die Meinungs- und/oder Pressefreiheit hohes Gut, doch gibt es klare Grenzen, die das Strafrecht setzt.

Persönlichkeitsrechtsverletzungen vermeiden

Hier lauern besondere Fallstricke: Bildaufnahmen aus der Intimsphäre oder dem höchstpersönlichen Lebensbereich können nach §201a StGB strafbar sein. Aber auch vermeintlich „harmlose“ Äußerungen können schnell eine Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede gemäß §§185-187 StGB darstellen. Die Grenze zur zulässigen Meinungsäußerung ist oft nur schwer zu ziehen.

Urheberrechtsverletzungen vermeiden

Nicht zu unterschätzen sind auch Urheberrechtsverletzungen nach §§106 ff. UrhG, etwa durch unerlaubtes Filesharing oder die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Erlaubnis. Gerade im Internet ist hier höchste Vorsicht geboten.

Weitere Strafbarkeitsrisiken

Darüber hinaus können je nach Inhalt weitere Straftatbestände relevant werden, wie Computerbetrug, Datenausspähung, Volksverhetzung und mehr. Das Strafrecht im Zusammenhang mit Medienveröffentlichungen ist ein komplexes Gebiet mit vielen Fallstricken. Daher ist es ratsam, geplante Veröffentlichungen vorab rechtlich prüfen zu lassen. Eine anwaltliche Beratung kann hier vor Strafbarkeitsrisiken schützen. Umgekehrt können Betroffene von Rechtsverletzungen durch Medien zivilrechtlich gegen Falschdarstellungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgehen. Egal ob Journalist:in oder Creator – im Medienstrafrecht ist höchste Wachsamkeit geboten. Lassen Sie sich beraten!

IT-Strafrecht: Herausforderungen der digitalen Kriminalität

Das IT-Strafrecht ist ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet, das der zunehmenden Bedeutung der Informationstechnologie und der damit verbundenen Kriminalitätsformen Rechnung trägt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftaten, die unter Verwendung moderner Technologien begangen werden.

Formen der IT-Kriminalität

Zu den häufigsten Formen der IT-Kriminalität gehören:

  • Hackerangriffe auf Computersysteme und Netzwerke zum Zweck der Sabotage oder Datendiebstahls.
  • Identitätsdiebstahl durch unbefugtes Ausspähen und Missbrauchen personenbezogener Daten.
  • Verbreitung von Schadprogrammen wie Viren, Trojanern oder Würmern zur Beschädigung von IT-Systemen.
  • Phishing-Angriffe zur betrügerischen Erlangung von Zugangsdaten und anderen sensiblen Informationen.
  • Illegaler Datenmissbrauch, z.B. durch unbefugtes Abfangen oder Ausspähen von Daten.
  • Betrug auf Online-Plattformen wie eBay.
  • Aktivitäten im Darknet wie Handel mit illegalen Waren (Drogen, Medikamente etc.) über anonyme Netzwerke [TOR, GNUnet]
  • Organisation und Absprache von Straftaten über verschlüsselte Kommunikationskanäle [I2P oder Krypto-Handys]
  • Urheberrechtsverletzungen durch illegales Verbreiten geschützter Inhalte im Internet.

Herausforderungen für die Strafverfolgung

Die Bekämpfung der IT-Kriminalität stellt die Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen. Zum einen erfordert sie spezielles technisches Fachwissen und die Anpassung der Ermittlungsmethoden an die digitale Welt. Zum anderen ist eine ständige Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen erforderlich, um neue Formen der Cyberkriminalität erfassen zu können.

Das Unternehmensstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts, das sich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen (AG, GmbH, KG, OHG, GbR) befasst. In Deutschland existiert ein solches Unternehmensstrafrecht bislang nur in begrenztem Umfang.Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern können sich in Deutschland derzeit nur natürliche Personen innerhalb eines Unternehmens, wie Manager, Vorstände oder Geschäftsführer, strafbar machen. Typische Delikte, die Personen vorgeworfen werden, sind unter anderem:

  • Steuerhinterziehung
  • Untreue
  • Kreditbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagenbetrug
  • Geldwäsche
  • Korruption
  • Insolvenzverschleppung
  • Bilanzfälschung

Allerdings können auch Unternehmen selbst in Form von Bußgeldverfahren sanktioniert werden, etwa im Bereich des Kartellrechts oder Datenschutzrechts. Es handelt sich dabei um Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Geldbußen in solchen Verfahren können aber beträchtliche Summen erreichen.

In diesem Bereich ist daher nicht nur die Verteidigung wichtig, wenn es schon zu einem Ermittlungsverfahren gekommen ist. In diesem Bereich ist insbesondere auch die präventive Beratung und das Aufdecken von Risiken wichtig, sodass es gar nicht erst zu einem Ermittlungsverfahren kommt.  Unternehmen sollten wirksame Compliance-Maßnahmen ergreifen, um Straftaten zu verhindern. Dazu gehören interne Richtlinien, Schulungen, Kontrollsysteme und Whistleblower-Hotlines.

Gerne helfe ich Ihnen dabei.

Der Zusammenhang zwischen Strafrecht und Kartellrecht ist in den letzten Jahren sehr eng und vielfältig geworden und es ist damit zu rechnen, dass dies auch in Zukunft zunimmt:

Traditionelle Schnittmenge:

  • Kartellverstöße werden als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert und die Verfolgung richtet sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.
  • Eingriffe der Kartellbehörden in Rechte von Einzelpersonen und Unternehmen folgen den Grundsätzen der Strafprozessordnung. Das gleiche gilt für Vernehmungen und Akteneinsichtsrechte.
  • Der Straftatbestand der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen nach § 298 StGB ist schon heute ein Bestandteil des Strafrechts.
  • Das Rechtsmittel im Kartellverwaltungsrecht ist sehr stark an die strafrechtliche Revision angelehnt.
  • Wettbewerbsverstöße können für Unternehmen erhebliche finanzielle Folgen haben, insbesondere durch Bußgelder und Gewinnabschöpfung.

Reformbestrebungen:

  • Strafverfolger und Kartellbehörden stehen in regelmäßigem Dialog, und sogar die Monopolkommission tritt dafür ein, bestimmte Formen der Wettbewerbsbeschränkung strafrechtlich zu sanktionieren.

Problem

Lange Zeit wurde das Kartellrecht ausschließlich dem Zivilrecht zugeordnet. Durch die Gesetzesnovellen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in den letzten Jahren hat sich das Kartellrecht jedoch zunehmend in Richtung des Strafrechts verschoben.Viele Anwälte, die im Kartellrecht tätig sind, sind im Strafrecht nicht ausreichend versiert. Die zunehmende Verschmelzung von Kartellrecht und Strafrecht erfordert jedoch ein fundiertes Verständnis beider Rechtsgebiete. Anwälte müssen sich dieser Entwicklung stellen und ihre Expertise entsprechend erweitern, um ihren Mandanten umfassend beraten zu können.

Durch meine tiefe Kenntnis im Bereich des Kartellrechts und meinem Fokus im Strafrecht kann ich Sie bei kartellrechtlichen  Ermittlungsverfahren umfassend beraten und vertreten.

Opfervertretung und Nebenklage

Im Strafprozess haben Opfer von Straftaten besondere Rechte, um ihre Interessen zu vertreten und an der Strafverfolgung mitzuwirken. Zwei wichtige Instrumente hierfür sind die Opfervertretung und die Nebenklage.

Opfervertretung

Die Opfervertretung ermöglicht es Verletzten einer Straftat, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten zu lassen. Dieser Opferanwalt hat folgende Rechte:

  • Vertretung der Interessen und Rechte des Opfers
  • Information über den Verfahrensstand
  • Akteneinsicht
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz

Nebenklage

Die Nebenklage ist eine weitergehende Form der Beteiligung von Opfern im Strafprozess. Als Nebenkläger oder Nebenklägerin hat man zusätzliche Rechte, wie:

  • dauerhaftes Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung
  • Befragung von Zeugen und Beschuldigten
  • Beweisanträge stellen
  • Plädoyer halten
  • Rechtsmittel einlegen

Die Nebenklage kann nur in besonders schweren Fällen, wie Tötungsdelikten, Sexualstraftaten oder Körperverletzungen, erhoben werden.Sowohl die Opfervertretung als auch die Nebenklage dienen dazu, die Rechte und Interessen von Verbrechensopfern im Strafverfahren angemessen zu berücksichtigen. Sie stärken die Stellung der Verletzten und tragen zu einem fairen und opferfreundlichen Strafprozess bei. Der Hauptunterschied zwischen Opfervertretung und Nebenklage liegt somit in der Intensität der Beteiligung des Opfers am Strafverfahren.

Ein „Zeugenbeistand“ bezeichnet eine Person, die einen Zeugen vor und während seiner Aussage vor Gericht oder bei einer anderen behördlichen Befragung unterstützt. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn der Zeuge unsicher ist, wie er sich verhalten soll und wenn er sich unsicher ist, ob er von einem Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO ff.) Gebrauch machen soll und darf.

Der Zeugenbeistand kann dem Zeugen moralische Unterstützung bieten, ihm vor der Befragung Informationen über den Ablauf des Verfahrens geben, ihm helfen, sich auf die Fragen vorzubereiten und ihm während der Aussage beistehen. Neben einer umfassenden Beratung biete ich auch die Begleitung zu Vernehmungen an. Der Zeugenbeistand gewinnt insbesondere im Unternehmensstrafrecht, speziell bei Vernehmungen von Mitarbeitern, aber auch im Rahmen von sog. Kronzeugenaussagen in Kartellbußgeldverfahren besondere Bedeutung.